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VAK Pressemitteilung Notbremsassistent


07.04.2020

Die Tücken des Notbremsassistenten und was zu tun ist


Der Notbremsassistent hat als Fahrerassistenz-System auf unseren Straßen Einzug gehalten. Für LKW wurde er gesetzlich verankert. Das ist gut so. Was die Gesetzgebung dabei übersehen hat, erklärt der VAK (Verband der Arbeitsgeräte- und Kommunalfahrzeug-Industrie e.V.).

Es wird Frühling und wir freuen uns auf Sonne und warme Temperaturen. In den Werkstätten werden Fahrzeuge von Winterreifen auf Sommerreifen umgerüstet. Die Schneepflüge werden im Sommerlager verstaut und finden vorerst  keine weitere Beachtung. Oder war da noch was?
Lassen Sie uns ein kleines Szenario zeichnen: ein ganz normaler Tag im November 2020 in Berlin. Es ist kalt, windig und grau. Am späten Nachmittag fängt es an zu schneien. „Bitte Einsatzfahrzeuge zur Schneeräumung bereithalten“ so ähnlich lautet eine Anweisung der  Einsatzleitstelle an die Fuhrparks und Bauhöfe der Stadt. „Unsere Fahrzeuge sind nicht einsatzbereit.“ Trudeln die Antworten der Verantwortlichen nach und nach ein. „Unsere Fahrzeuge sind nicht gesetzeskonform. Sorry, wir können nicht ausfahren.“ Lautet die Erklärung.  Still schweben die Schneeflocken am Fenster des Einsatzleiters vorbei. Ihm wird schwindelig. Wenn es die ganze Nacht so weiter schneit, denk er, dann versinkt Berlin ohne Räumfahrzeuge im Verkehrschaos. 
Das ist nicht der Einstieg zu einen zweitklassigen Science-Fiction-Film, sondern es könnte sich tatsächlich so zutragen.  Das liegt an einem bestehenden Vakuum in der kürzlich erlassenen Gesetzgebung, mit dem sich der VAK beschäftigt. 

Es geht um den überaus noblen und wirkungsvollen Notbremsassistenten. Schon seit November 2015 sieht eine EU Verordnung vor, dass Fahrzeuge der Klassen M2, M3, und N3 mit einem elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem ausgestattet sein müssen. Soweit so gut und so sicher. Für Deutschland möchte der Gesetzgeber diese Verordnung verschärfen. Das System soll nicht deaktivierbar sein. Das bedeutet Notbremsassistenz-Systeme in Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen und bei einer Geschwindigkeit von über 30 km/h dürfen nicht ausgeschaltet werden. Ein Verstoß soll als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld eingestuft werden.

Diese Regelung dient natürlich dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, schließlich hilft der Bremsautomatismus nachweislich Unfälle zu verhindern oder schwere Folgen zu reduzieren. Das wird von allen Beteiligten als vorrangiges Ziel in der Weiterentwicklung der Gesetzgebung erkannt und begrüßt.  So auch vom VAK. Es gibt allerdings den oben gezeichneten „einsatz-relevanten“ Aspekt, auf den der Verband aufmerksam machen will, damit nicht Chaos im nächsten Winter vorprogrammiert ist. LKW der Fahrzeugklasse N3 ohne Allradantrieb, die der Pflicht von einem nicht ausschaltbaren Notbrems-Assistenzsystem unterliegen, sind nicht mehr als Winterdienst- bzw. Straßenreiniger-Fahrzeuge einsetzbar. Der Geschäftsführer des VAK, Bernd Sackmann, erklärt: „Würden solche Fahrzeuge Winterdienst- oder Straßenreinigungstätigkeiten wahrnehmen, würden sie gegen das Gesetz verstoßen. Es muss daher eine Regelung geschaffen werden, die es erlaubt, den Notbremsassistenten zu deaktivieren, wenn es sich um Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung handelt, wie in unserem Fall das Freiräumen oder Sauberhalten  der öffentlichen Straßen. Dafür machen wir uns beim Bundes- und bei den Landesvekehrsministern stark.“

Wie sagt doch das alte Sprichwort: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Das Problem wurde erkannt und die richtige Lösung wird gefunden werden. In der Zwischenzeit dürfen wir uns alle auf den Frühling und Sommer freuen, und uns bestens auf den nächsten Winter vorbereiten.




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