VAK Schulungen

Umsetzung der Clean Vehicle Directive


01.02.2023

Teilnehmer
Der Workshop richtet sich an Führungskräfte aus den Bereichen Fuhrparkmanagement, Werkstatt und Einkauf bei Anwenderbetrieben sowie aus dem Produktmanagement und der Konstruktion bei den Herstellern von Kommunalfahrzeugen.

Nutzen
Die Mehrkosten für den Bund, die Länder und Kommunen betragen der Gesetzesbegründung zufolge mehr als 2 Mrd.. Die Richtlinie (EU) 2019/1161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) ist bereits seit dem 1. August 2019 in Kraft. Seit dem 2. August 2021 gilt das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG). Der bislang relevante § 68 der Vergabeverordnung (VgV) ist weggefallen. Die öffentliche Verwaltung muss nun ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Das Gesetz legt Mindestziele fest für die Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung von als "sauber" definierten Straßenfahrzeugen, leichten und schweren Nutzfahrzeugen sowie umfassende Berichtspflichten. Demnach sind beispielsweise zwingend innerhalb der laufenden Rechnungsperiode 10% aller Lkw (>3,5 zGM) als saubere Fahrzeuge zu beschaffen. Derzeit sind die Bundesländer gefordert; sie müssen Verwaltungsvorschriften erlassen, um das Einhalten der Mindestziele zu überwachen. Wir stehen bei der Umsetzung noch am Anfang. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um sich über den Nutzfahrzeugmarkt und sinnvolle Beschaffungsstrategien auszutauschen.

https://kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen/fuhrparkmanager/15130-umsetzung-der-clean-vehicles-directive


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